3G-Regel beim Indoor Trainingsbetrieb

Wing-Martial-Arts e.V.

 

 

Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist seit Freitag, den 20. August in Kraft getreten. Bei einem Inzidenswert von über 35 gilt also für den Sportbetrieb in Innenräumen die neue 3G-Regel.

(Klasse oder? … schmunzel 😊 )

 

Somit gelten für die Teilnahme am W.M.A. Gruppenunterricht in der Sporthalle Marienschule, Marienmünsterweg 3, 33098 Paderborn ab sofort folgende Regeln:

 

Sportangebote können nur von getesteten, geimpften und genesenen Personen in Anspruch genommen werden.

Es werden vom Arbeitgeber bescheinigte Selbsttests, Antigen-Tests sowie PCR-Tests akzeptiert. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests den getesteten Personen gleichgestellt.

Es ist zusätzlich von den Sportlerinnen und Sportlern ein Ausweisdokument mitzuführen.

 

Ohne Einhaltung dieser Regeln ist ein Zutritt in die o.g. Sporthalle leider nicht möglich!

 

Die Kontrolle erfolgt durch Herrn Stolla als in der Funktion als Senior Trainer oder stellvertretend durch den/die am Trainingstag federführenden Wing-Martial-Arts Übungsleiter(in). Bitte die Unterlagen zur Überprüfung beim nächsten Training bereithalten.

 

 

 

Der Vorstand