3G-Regel beim Indoor Trainingsbetrieb
Wing-Martial-Arts e.V.
Die neue Corona-Schutzverordnung für NRW ist seit Freitag, den 20. August in Kraft getreten. Bei einem Inzidenswert von
über 35 gilt also für den Sportbetrieb in Innenräumen die neue 3G-Regel.
(Klasse oder? … schmunzel
😊 )
Somit gelten für die Teilnahme am W.M.A. Gruppenunterricht in der Sporthalle Marienschule, Marienmünsterweg 3, 33098
Paderborn ab sofort folgende Regeln:
✅ Sportangebote können nur von getesteten, geimpften und genesenen Personen in Anspruch genommen werden.
✅ Es werden vom Arbeitgeber bescheinigte Selbsttests, Antigen-Tests sowie PCR-Tests akzeptiert. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden
sein.
✅ Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund verbindlicher Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel
gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorlegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Vorlage eines Coronatests den getesteten Personen gleichgestellt.
✅ Es ist zusätzlich von den Sportlerinnen und Sportlern ein Ausweisdokument mitzuführen.
⛔ Ohne Einhaltung dieser Regeln ist ein Zutritt in die o.g. Sporthalle leider nicht möglich!
❗Die Kontrolle erfolgt durch Herrn Stolla als in der Funktion als Senior Trainer oder stellvertretend durch den/die am Trainingstag
federführenden Wing-Martial-Arts Übungsleiter(in). Bitte die Unterlagen zur Überprüfung beim nächsten Training bereithalten.
Der Vorstand